
Besondere Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages, bei dem die Behörde einen Vertrag mit einem ihr rechtlich nicht gleichgestellten, sondern ihr untergeordneten Vertragspartner schließt. Die Möglichkeit geht aus § 54 Satz 2 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)...
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